Taxi Gossmann

Adresse:
Crottorfer Str., 51580 Reichshof
Hahner Str., 51597 Morsbach
Beschreibung:

Wir sind Ihr Taxiunternehmen in den Gemeinden Reichshof und Morsbach. Egal ob bei der klassischen Taxifahrt zum Einkaufen oder aber Krankenfahrt. Bei Bedarf können wir Sie auch im Rollstuhl sitzend befördern. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns an! Tel.: 02297 578 oder aber 02265 578.

Wann übernimmt meine Krankenkasse die Fahrtkosten mit dem Taxi zum Arzt/Krankenhaus/Operation etc.?

Grundsätzlich gilt:

Ihre Krankenkasse übernimmt die Beförderungskosten bei bestimmten Behandlungen (Siehe Punkt 2) oder aber bei bestimmten Personengruppen (siehe Punkt 1). Es gilt jedoch immer: Sie müssen sich den Taxischein (Verordnung einer Krankenbeförderung) vorher vom Haus- /Facharzt ausstellen lassen und bei bestimmten Krankenkassen vorab genehmigen lassen.

(Punkt 1) Folgende Personengruppen erhalten generell eine Genehmigung (*1) für Fahrten zu Ärzten, Krankenhäusern etc:

Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, Bl oder H

Patienten mit einem Einstufungsbescheid des Pflegegrades 3 oder höher (Pflegestufe 3 mit bescheinigter „eingeschränkter Mobilität“ durch den Arzt)

Folgende Behandlungen werden durch die Krankenkasse übernommen (*1):

Fahrten zu Krankenkassenleistungen, die stationär im Krankenhaus erbracht werden (Sie bleiben für einen bestimmten Zeitraum im Krankenhaus stationär)

Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus oder beim Arzt. Dies gilt nur für einen festgelegten Zeitraum und ist auf max. 3 Behandlungen innerhalb von 5 Tagen vor Beginn der stationären Behandlung und auf max. 7 Behandlungen innerhalb von 14 tagen nach der stationären Entlassung begrenzt. Klären Sie hierbei im Vorhinein mit Ihrem Behandler ab, ob dieser Ihnen einen Taxischein ausstellt. Voraussetzung hierbei: Verkürzung oder Vermeidung einer voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung.

Fahrten zu einer ambulanten Operation oder Behandlung im Krankenhaus oder beim Facharzt sowie zur Vor- und Nachbehandlung (gilt nur in einem festgelegten Zeitraum)

Fahrten zur ambulanten oder aber teilstationären Behandlung im Krankenhaus (z.B. psychiatrische Tagesklinik)

Fahrten zur onkologischen Behandlung (Chemo oder Strahlentherapie, Krebstherapie)

Fahrten zur Dialysetherapie

 

Eigenanteil bei Krankenfahrten:

Fahrtkosten werden von der Krankenkasse erstattet abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils. Dieser kann pro Fahrt oder bei Serienfahrten (z.B. Strahlentherapie/Chemotherapie etc.) für die erste und letzte Fahrt (je nach Krankenkasse) berechnet werden. Sie haben die Möglichkeit, sich beim erreichen der persönlichen Belastungsgrenze für das laufende Jahr von Eigenanteilen befreien zu lassen. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns an oder wenden sich direkt an Ihre Krankenkasse.

Fahrten im Rahmen von Arbeitsunfällen (Kostenträger ist die zuständige Berufsgenossenschaft) (*1) a. Hatten Sie einen Arbeitsunfall? Bei Arbeitsunfällen übernehmen die Berufsgenossenschaften bei bestimmten Erkrankungen die Beförderungskosten bei Arztbesuchen oder aber Reha-Maßnahmen. Wichtig hierbei ist der von Ihrem Arzt ausgestellte Taxischein und eine Fahrtkostenzusage durch Ihre Berufsgenossenschaft. Wenden Sie sich hierbei direkt an Ihren Sachbearbeiter bei Ihrer zuständigen BG. 7. Ihre Krankenkasse (z.B. eine große deutsche Angestellten- oder aber Ersatzkrankenkasse) möchte Ihnen ein bestimmtes Taxiunternehmen für Ihre Behandlung zuweisen und droht Ihnen damit ansonsten die Kosten nicht zu übernehmen? Sie müssen sich hierauf nicht einlassen und auch keine Zusatzkosten für Sie befürchten. Sprechen Sie uns bitte in solchen Fällen direkt an! Fragen? Zu kompliziert? Zu unverständlich? Bei Fragen setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Sie können uns telefonisch erreichen, eine E-Mail zusenden, eine Nachricht über unsere Homepage zusenden, via Facebook oder Instagram erreichen. Wir beantworten Ihre Fragen, rund um das Thema Krankenbeförderung, gerne und helfen Ihnen weiter!

Kontakt
Telefon: 02297 578 / 02265 578
Ansprechperson: Herr Gossmann
Zusatzinformationen
Ehrenamstskarte: nein
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Lieferservice: ja